Sie sind Aufenthalter in einer anderen Gemeinde und benötigen für die Anmeldung einen Heimatausweis.
Der Heimatausweis ist eine Abschrift des Heimatscheins und bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und dass Sie weiterhin in Hermrigen steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Der Heimatausweis wird normalerweise für 1 Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden.
Sie können den Heimatausweis direkt am Schalter der Gemeindeschreiberei Hermrigen beziehen. Für die Verlängerung nehmen Sie bitte Ihren abgelaufenen Heimatausweis mit.
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
mehr ...Die Gemeindeverwaltung bleibt während den Sommerferien geschlossen.
mehr ...Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
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