Ab Ende März 2009 kann der Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz nur noch elektronisch oder am Postschalter bestellt werden. Vorgedruckte Formulare werden ab dem 31. März 2009 nicht mehr verarbeitet.
Seit dem 1. September 2009 kann der Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz als digital signiertes Dokument bezogen werden. Damit stellt das Bundesamt für Justiz als erste Behörde ein rechtsgültiges pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus. Wichtig: Dieser elektronische digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss in dieser Form akzeptiert werden.
Weitere Informationen und Online-Bestellungen finden Sie unter: www.strafregister.admin.ch
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