Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht

Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.

Weiterführende Informationen finden sie hier!

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