Der Gemeinderat hat gemäss Artikel 24 des Friedhof- und Bestattungsreglements 16. November 2007 beschlossen, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit die folgenden Gräber auf April 2025 aufzuheben:
Friedhof Hermrigen
Grabtyp: Sarg- und Urnen-Reihengrab (Erdbestattungen inkl. Aschenurnen)
Grabnummern: 1 – 7 / 50 – 80 (gemäss Einteilung Verwaltung)
Bestattungsjahre: 1980 – 1993
Angehörige werden gebeten, Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen bis Ende März 2025 zu entfernen. Nach dem Termin verlieren sämtliche Angehörige alle Rechte an den Gräbern und am Grabschmuck (Art. 24 Friedhof- und Bestattungsreglement). Bei Unklarheiten, ob das Grab ihrer Angehörigen betroffen ist, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Hermrigen.
Sollten Sie keine Aufhebung eines betroffenen Grabes wünschen, so bitten wir um ein schriftliches Gesuch bis spätestens 31. Januar 2025.
Hinweis: Gemäss Art. 22 des Friedhof- und Bestattungsreglements werden Gräber mit später beigesetzten Urnen ungeachtet der Ruhedauer vollständig aufgehoben.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Hermrigen, Tel. 032 381 12 50, gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat Hermrigen