Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei uns am Schalter der Gemeindeschreiberei anmelden. Bitte melden Sie sich zuerst am alten Wohnort ab und bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern)
  • AHV-Nummer (Versicherungskarte)

Wochenaufenthalter in Hermrigen

  • Heimatausweis

Die Kosten für die Anmeldung betragen Fr. 12.00.

Ausländische Staatsangehörige  

Zuzug aus dem Kanton Bern:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis

Zuzug aus einem anderen Kanton:

  • wie oben, zusätzlich zwei neue Passfotos

Zuzug vom Ausland:

  • Zusicherung vom Amt für Migration
  • gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • zwei Passfotos

Tipp 

Denken sie daran, auch die Post Swisscom oder weitere Netzbetreiber ( BKW SWG Worben EVARD , etc.) Strassenverkehrsamt , ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

Gemeinsame Abfall Sammelstelle Hermrigen – Merzligen

Ab sofort dürfen wir die Sammelstelle der Gemeinde Merzligen beim Werkhof in der Budlei (Gampelengasse 7, 3274 Merzligen) Jeweils von Montag bis Samstag, von 08.00 bis 20.00 Uhr, für die Entsorgung von Glas (Verpackungsglas), Blech (Aluminium, Weissblech), Aluminium-Kapseln (z.B. Nespresso) und Textilien / Schuhe (nur im Sammelsack) nutzen.

Achtung:

Der Glascontainer uf dr Hole darf ab sofort nicht mehr benutzt werden.

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter der Gemeindeschreiberei abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Niederlassungsausweis.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Tipp
Denken sie daran, auch die Post Swisscom oder weitere Netzbetreiber ( BKW SWG Worben EVARD , etc.) Strassenverkehrsamt , ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

Die AHV-Zweigstelle ist der verlängerte Arm der Ausgleichskasse des Kantons Bern und befasst sich mit Fragen rund um die AHV, IV und EO.

Die Kontaktadresse:

AHV-Zweigstelle Hermrigen-Merzligen-Jens

Hauptstrasse 34

3274 Hermrigen

Tel. 032 381 12 50  E-Mail:

gemeinde@hermrigen.ch

Öffnungszeiten siehe Gemeindeverwaltung Hermrigen.

Formulare und Merkblätter können Sie auch direkt bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern herunterladen.

Hier finden Sie die Seiten/Links zu folgenden Themen:

Altersrente

Arbeitgeber

EO/Mutterschaftsentschädigung

Ergänzungsleistungen

Familienzulagen

Formulare

IK-Auszug bestellen

Merkblätter

Nichterwerbstätige

Rentenvorausberechnung

Selbstständigerwerbende

Versichertenausweis

Arbeitslosenversicherung

Das Arbeitsamt nimmt Neu- und Wiederanmeldungen von stellenlosen Personen zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder von Stellensuchenden ohne Berechtigung auf Taggeldentschädigung zur Stellenvermittlung entgegen.

Die Anmeldung erfolgt auf der Gemeindeschreiberei Hermrigen und sollte vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • AHV-Ausweis
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Personalausweis
  • Ausländerausweis

Stellensuchende werden anschliessend zur Beratung und Vermittlung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Biel weitervermittelt.

Noch Fragen?

Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussenreklamen und Signalisationsangelegenheiten sind der Bauverwaltung einzureichen.

Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach kantonaler Gesetzgebung. Besprechen Sie mit uns oder unserem Bauinspektor, Marcel von Allmen von der Firma Sumag Bauinspektoren AG, auch das geeigente Verfahren.  Wir stehen Ihnen für die Abgabe von Planunterlagen und Formularen oder für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Baubewilligungspflicht Bauvorhaben, welche keiner Baubewilligung bedürfen, sind in Art. 5 des kantonalen Dekrets über das Baubewilligungsverfahren (BewD) geregelt. Es handelt sich um:

  • einzelne Parabolantennen bis 60cm Durchmesser an Fassaden in deren Farbe
  • bis zu zwei höchstens 0,8m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche
  • Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung wie Brunnen, Teiche, künstlerische Plastiken
  • Einfriedungen; Stütz- und Futtermauern je bis 1,20m Höhe
  • Einrichtung und Abänderung von selbstständigen Feuerstellen und Gartencheminées
  • Änderungen im Innern eines Gebäudes, die mit keiner baubewilligungspflichtigen Nutzungsänderung verbunden sind
  • kleine Nebenanlagen, die mindestens auf zwei Seiten offen sind, ungedeckte Gartensitzplätze, Sandkästen und Planschbecken für Kinder, Pergolen, Fahrradunterstände, Werkzeugtruhen, Ställe und Gehege für einzelne Kleintiere
  • Mobile Einrichtungen der Landwirtschaft wie Plastictunnels etc. auf die Dauer von 6 Monaten
  • Kompostbehälter und ähnliches, bis 2 m3 Inhalt
  • Anlagen zur Gewinnung erneuerbarar Energie (Energiekollektoren etc.), wenn sie an Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden installiert werden (Ausnahme in Schutzgebieten und an Schutzobjekten)

Für alle übrigen Vorhaben benötigen Sie eine Bewilligung . Gemäss Art. 4 BewD sind dies:

  • Andere bauliche Anlagen wie Tankanlagen, Türme, Kamine, Antennenmasten, Parabolantennen, feste Einfriedungen, Stütz- und Futtermauern, Schwimmbassins, Biogasanlagen und Jauchegruben, private Strassen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge
  • Schrägaufzüge
  • Materialentnahmestellen
  • Lagerplätze, Abstellplätze für Mobilheime und Wohnwagen, Ablagerungsplätze für ausgediente Fahrzeuge, Abfälle, Bauschutt, Aushubmaterial (Deponien)
  • das Aufstellen von mobilen Wohnheimen, Wohnwagen, Zelten etc. ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes für die Dauer von mehr als drei Monaten
  • Terrainveränderungen von mehr als 1.20m Höhe
  • das Trockenlegen geschützter Feuchtgebiete
  • die generelle Überzeitbewilligung von Gastgewerbebetrieben
  • wesentliche Änderungen von Bauten und Anlagen wie die äussere Umgestaltung von Fassaden, der Dachform, die Wahl nicht ortsüblicher Anstriche
  • die Änderung von Bauteilen, Raumstrukturen und Ausstattungen in schützens- und erhaltenswerten Baudenkmälern (Bauinventar der Gemeinde Hermrigen vom 23. Februar 2001)
  • der Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen.

Für Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Hermrigen gerne zur Verfügung.

Der Betreibungsregisterauszug ist beim zuständigen Betreibungsamt Ihres Wohnortes erhältlich. Für die Gemeinde Hermrigen ist das Betreibungs- und Konkursamt in Aarberg zuständig.

Betreibungsamt Seeland
Dienststellenleiter: Hanspeter Küffer
Stadtplatz 33
3270 Aarberg

Telefon 032 391 23 33
ba.sl-dst-sl@jgk.be.ch

Energieberatung Seeland
Kurt Marti Postfach 65
3054 Schüpfen

Tel. 032 322 23 53
Link zur Energieberatung Seeland

Regio Feuerwehr Aarberg
Kommando
3270 Aarberg

Tel: 032 530 38 10
sekretariat@regio-feuerwehr-aarberg.ch

Homepage der Regio Feuerwehr

Geoplan Team
Vermessung, Geoinformatik, Umwelttechnik
Herr Peter Hutzli
Dipl. Ing. ETH/SIA/USIC/pat. Ing.-Geometer
Eigliweg 6
2560 Nidau

Tel. 032 332 78 00

info@geoplanteam.ch

Unter diesem Link gelangen Sie zum Geoplan Team.

Sie sind Aufenthalter in einer anderen Gemeinde und benötigen für die Anmeldung einen Heimatausweis.

Der Heimatausweis ist eine Abschrift des Heimatscheins und bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und dass Sie weiterhin in Hermrigen steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Der Heimatausweis wird normalerweise für 1 Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden.

Sie können den Heimatausweis direkt am Schalter der Gemeindeschreiberei Hermrigen beziehen. Für die Verlängerung nehmen Sie bitte Ihren abgelaufenen Heimatausweis mit.

Für den Kabelanschluss in unserer Gemeinde Hermrigen ist die Evard Antennenbau AG zuständig.

Seit dem 1. März 2010 können die Gemeindeverwaltungen keine Anträge für ID-Karten und Reisepässe mehr bearbeiten. Die Gesuchsteller müssen ein kantonales Ausweiszentrum aufsuchen.

Das für Hermrigen zuständige Zentrum ist in Biel.

Ausweiszentrum Biel,  Kontrollstrasse 20,  2502   Biel/Bienne

Tel. Auskünfte: 031 635 40 00 

Öffnungszeiten Reservationszentrale:

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Gemeindeschreiberei erbringt Dienstleistungen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sowie des Kantons Bern:

  • Auskünfte bei Fragen und Problemen
  • Registerführung
  • Eingangskontrolle der Steuererklärungen
  • Gemeindesteuerteilungen
  • Kontrolle der Steuerteilungen
  • Quellensteuer (lediglich Kontrolle)
  • amtliche Bewertung
  • Liegenschaftssteuer
  • Feuerwehrersatzabgabe

Ab Ende März 2009 kann der Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz nur noch elektronisch oder am Postschalter bestellt werden. Vorgedruckte Formulare werden ab dem 31. März 2009 nicht mehr verarbeitet.

Seit dem 1. September 2009 kann der Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz als digital signiertes Dokument bezogen werden. Damit stellt das Bundesamt für Justiz als erste Behörde ein rechtsgültiges pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus. Wichtig: Dieser elektronische digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss in dieser Form akzeptiert werden.

Weitere Informationen und Online-Bestellungen finden Sie unter: www.strafregister.admin.ch

BKW FMB Energie AG
Regionalvertretung Biel
Dr. Schneiderstrasse 16
2560 Nidau

Tel. 032 332 22 00
biel-bienne@bkw-fmb.ch

SWG – Seeländische Wasserversorgung
Hauptstrasse 12
3252 Worben

Tel. 032 387 20 40
Fax 032 387 20 41
info@swg-worben.ch

Zivilstandskreis Seeland
Seevorstadt 105
2502 Biel

Tel: 031 635 43 70
za.seeland@pom.be.ch