Die Stimmberechtigten (= Gemeindeversammlung) sind das höchste Organ der Gemeinde Hermrigen (Legislative). Sämtliche wichtigen Entscheidungen wie die Genehmigung des Budgets, die Änderung von Reglementen sowie grössere finanzielle Verpflichtungen werden in diesem Gremium diskutiert und beschlossen.
Stimmberechtigt ist, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist. Nicht stimmberechtigte Personen dürfen selbstverständlich als Gäste an der Gemeindeversammlung teilnehmen.
Gemäss Art. 4 des Organisationsreglements beschliesst die Gemeindeversammlung:
- die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
- Den Voranschlag und die Steueranlage
- Die Gemeinderechnung
- Soweit CHF 75’000.00 übersteigend:
- neue Ausgaben
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
- Anlagen in Immobilien
- finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Werken und dergleichen
- Verzicht auf Einnahmen
- Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an dien Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert.
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
- die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte
- Bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden.
- Die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden.
Unterlagen zu den Gemeindeversammlungen