Traktanden
1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
2. Orientierungen
3. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen während 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf.
Der Bott informiert über die Geschäfte der Gemeindeversammlung und wird 10 Tage vor der Versammlung in jede Haushaltung verteilt.
Einwohnerinnen und Einwohner, welche gemäss Stimmregister in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind, können an der Gemeindeversammlung ihr Stimmrecht ausüben (Schweizerbürgerrecht, mündig und mindestens drei Monate in der Gemeinde angemeldet). Sollte anlässlich der Versammlung die Stimmberechtigung einer oder eines Anwesenden angezweifelt werden, gibt das aufliegende aktuelle Stimmregister Auskunft darüber. Nichtstimmberechtigte haben von den Stimmberechtigten getrennt zu sitzen.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) ab Datum der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Die Protokolle der Gemeindeversammlung sind öffentlich. Sie liegen 30 Tage nach der Gemeindeversammlung für die Dauer von 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung auf. Gehen in dieser Zeit keine Änderungsanträge durch die Stimmbürger:innen ein, wird das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Gemeinderat genehmigt. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt sodann das Protokoll. Er orientiert darüber an der nächsten Gemeindeversammlung.
Im Anschluss an die Versammlung sind die Anwesenden zu einem kleinen Imbiss eingeladen.
Der Gemeinderat
Hermrigen, 23. April 2026
