Besitzerinnen und Besitzer von Feuerungsanlagen können ab 1. August 2025 frei wählen, wer die Kontrollen bei ihrer Heizung durchführen soll. Der Regierungsrat setzt ab diesem Datum das Lufthygienegesetz und die totalrevidierte Lufthygieneverordnung in Kraft. Gleichzeitig übernimmt der Kanton den Vollzug der Kontrollen von den Gemeinden.
Feuerungsanlagen müssen so betrieben werden, dass die Schadstoffemissionen innerhalb der Vorgaben und Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes liegen. Für die Kontrolle von Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt sind im Kanton Bern, gestützt auf das Lufthygienegesetz, bisher die Gemeinden zuständig.
In der Frühlingssession 2023 hat der Grosse Rat die Liberalisierung des Vollzugs von Feuerungsanlagen beschlossen. Die revidierte Verordnung tritt per 1. August 2025 in Kraft. Der Vollzug liegt ab dann beim Kanton. Er übernimmt von den Gemeinden folgende Aufgaben: Datenbewirtschaftung, Beurteilung der Messungen, Verfügung allfälliger Sanierungsmassnahmen und Strafanzeigen bei Verstössen gegen die Umweltschutzgesetzgebung. Diese Aufgaben werden neu von der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), wahrgenommen.
Da die Gemeinden für die Feuerungskontrolle entsprechend auch keine Gebühren mehr erheben dürfen, können auch die Gebührenreglemente aufgehoben bzw. angepasst werden.
Der Gemeinderat Hermrigen hat daher den bestehenden Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 6. November 2017, in Kraft seit 1. Januar 2018, an seiner Sitzung vom 10. Februar 2025 ersatzlos aufgehoben.
Bei Fragen zur Feuerungskontrolle wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern.
Der Gemeinderat