Die erste Siedlungen

Die ältesten heute bekannten, urkundlichen Erwähnungen unseres Dorfes gehen ins 13. Jahrhundert zurück. lnteressanterweise handelt es sich dabei immer um Handänderungen von Wiesen und Äckern, welche das Kloster Frienisberg mit den Rittern Rudolf und Heinrich von Schüpfen und dem Junker Johann von Oltigen tätigte. Dabei ist zu bedenken, dass bei solchen Handänderungen auch die zugehörigen Häuser samt ihren Bewohnern den Besitzer wechselten. Das Dorf wird dabei 1249 Hermeringen, 1293 Hermaringen, und 1335 Hermligen genannt, je nachdem, wie es der damalige Schreiber wohl verstand. Die Siedlung Hermrigen reicht aber mit Sicherheit weit in die prähistorische Zeiten zurück. Ein Grab, in welchem wertvolle Schmuckstücke gefunden wurden, entstand in der Eisenzeit. Ein auf der Hole gefundenes Rad wird den Römern zugeschrieben. Ein Forscher leitet den Dorfnamen von Hermes ab, welcher eben zur Römerzeit hier verehrt worden sei.

Das Dorf als Handelswaare

Über Ulrich von Sutz kam Hermrigen 1335 zum Grafen Rudolf von Neuenburg-Nidau, und dann mit andern Dörfern zusammen 1393 zu Bern, als Teil der Landvogtei Nidau. So entschied 1509 in einem Streit der Landvogt von Nidau, für ein Stück Land in der «Kuhmatten» sei der Zins ans Kloster Frienisberg zu entrichten. 1588 wurde eine Wiese zu Hermrigen «in den bösen Matten» erwähnt. Beide Namen blieben bis heute erhalten und sind noch bekannt. Im Bauernkrieg von 1653, welcher aus wirtschaftlichen Gründen entflammte, führten die unzufriedenen Bauern im Hermrigenmoos eine Landsgemeinde durch. Unter den Anführern und Aufrührern werden keine Hermriger genannt. (Machten sie die Faust bloss im Sack?). 1798 wurde Hermrigen zum Distrikt Seeland geschlagen, 1803 kam es dann zum Amt Nidau.

Der erste Aufschwung

Während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sei es unserer Bevölkerung gut gegangen. Mit dem Anbau von Weizen und Hafer erzielten die Bauern schöne Preise. In dieser Zeit wurden stattliche Bauernhäuser gebaut, so z. B. 1820 das Haus Di Cataldo-Zesiger, 1845 das Haus der Familie Blösch, 1851 alten Ammens Haus an der Moosgasse, 1846 das ehemalige Haus von Werner Hänni.

(Text Fritz Graber)

Juragewässerkorrektion – Das grosse Bauwerk

Die erste Juragewässerkorrektion 1868-1891, bei welcher der Binnenkanal zwischen Aarberg und Hagneck erbaut wurde, brachte wieder Hoffnung in die Dörfer des Seelandes. So wurden Reben, die vor allem wegen dem Befall durch die Reblaus unwirtschaftlich waren, ausgeschlagen, und es wurden Kirschbäume gepflanzt. Ziemlich genau vor 100 Jahren besass Hermrigen noch ein 3 ha grosses Rebareal. Die letzte Rebe wurde im Jahre 1907 ausgeschlagen.

Weitere Informationen und Darstellungen über die Juragewässerkorrektion können Sie beim Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern beziehen.

Länggraben

Die Länggrabenleitung stammte aus den 30er Jahren. Die Leitung diente neben der Entwässerung des natürlichen Einzugsgebietes auch den Hochwasserentlastungen der Gemeindekanalisationssysteme Bühl und Hermrigen, dem Regenüberlauf des Regenklärbeckens (RKB I) der ARAT sowie der Entwässerung der Staatsstrasse (Hermrigen-Bühl). Die Kapazität der Leitung reichte bei weitem nicht mehr aus. Insbesondere die Entlastungen der Kanalisationssysteme und des RKB I führten bei Starkniederschlägen zur Überlastung und zu Rückstau. Die hydraulische Überprüfung im Rahmen des regionalen GEP der ARAT bestätigt die langjährigen Beobachtungen der Klärwärter, dass das RKB I nicht richtig funktionierte, weil aus der Länggrabenleitung Wasser infolge Rückstau in das RKB zurückdrückte. Gemäss dem Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 handelte es sich bei der Länggrabenleitung um ein öffentliches Gewässer. Gemäss Stellungnahmen der zuständigen Amtsstellen kam nur eine Ausdolung des Gewässerabschnittes in Frage. Das Projekt sah die Erstellung eines offenen Grabens auf einer Länge von ca. 560m vor. Betroffen waren Flächen auf den Hoheitsgebieten der Gemeinden Bühl, Hermrigen und Epsach. In Absprache mit dem Oberingenieurkreis III, Biel wurde als Verfahren die Wasserbaubewilligung gemäss WBG gewählt. Die Auflage des Wasserbaugesuches erfolgte vom 1. bis 30. März 2004. Betreffend Finanzierung wurden ein Kostenverteiler und ein Finanzierungsmodell erarbeitet. Gemäss WBG oblag die Wasserbaupflicht der Gemeinde Hermrigen. Die Gemeinde Hermrigen übernahm daher als Bauherrin die Federführung.

Wegebau

  • Neue Kieswege: 259.0 m
  • Gekofferte Rasenwege (angesät mit Spezialmischung): 487.3 m
  • Instandstellung bestehende Wege: 654 m (Bösemattweg)
  • Rückbau/Rekultivierung alter Kieswege: 360 m

Ausbau des natürlichen Gerinnes (Länge ca. 560m›)

  • Abhumusierung: 8’700 m2.
  • Maschineller Aushub zur Erstellung des Gerinnes: 9’022 m3 (fest).
  • Der Humus resp. das Erdmaterial wurden seitlich angelegt oder in die Deponie des Unternehmers geführt.
  • Einbau eines Kiesstützkörpers auf ca. 500 m des Grabens (1’090 m3 Kiesmaterial).
  • Gestaltung des natürlichen Gerinnes mit insgesamt 524 m3 Kiesmaterialien (Rundkies,   Kiessand II, Bollensteine und Schroppen).
  • Böschungsfusssicherung im Bereich des Prallhanges mittels Bollensteinen, Rundholz   (98 m), Totholzfaschinen (145 m) und Flechtzäunen (74 m).
  • Kleinstrukturen: 23 Steinhaufen und 13 Asthaufen (z.T. mit zugeführten Baumstrünke).

Bau zweier Wellstahldurchlässe (Sytec TKB 8)

Bau von drei Sandfängen mit Jurasteinen

Insgesamt wurden für den Bau der Sandfänge (Böschung und Sohlenfixierung) und der Durchlässe inkl. dem Übergang zum alten Sandfang 774 to Jurasteine (D 30 bis 120cm) benötigt.

Leitungsbau

  • Sickerleitungen: 130 m
  • PVC resp. PP Rohre DN 160 – 500 mm: 105 m (Verlängerung der Drainagehauptleitungen   in den Graben).
  • Betonrohre DN 700 – 800 mm: 100 m (Hang-, RW-Leitungen Gemeinden Bühl und   Hermrigen und Überlaufleitung RKB).

Anpassung der besehenden Schachtbauwerke

Für die Anpassung resp. den Umbau der bestehenden Schachtbauwerke mussten umfangreiche Betonspitzarbeiten ausgeführt werden.

Gesamtmelioration

Es ist fast unnötig zu sagen, dass die Realisierung eines solch gigantischen Projektes eine sich im Gang befindenden Gesamtmelioration (1977 – 1989) nicht nur berührt, sondern damit eng verflochten ist.

Insbesondere sind der Wegausbau (Gummenstrasse befahrbar für 60 Tonnen schwere Lastwagen) und der Landbedarf für eine Bohrplattform Massnahmen, zu deren Ausführung das koordinierte Zusammengehen beider Unternehmen absolut notwendig ist.

Als technischer Leiter der Melioration vertrat Bernhard Kauter in ersten Verhandlungen mit der BEAG die Interessen der Flurgenossenschaft und der Eigentümer, auf deren Eigentum die Bohrplattform errichtet werden sollte.

Die Entschädigungsansprüche nach bestehendem alten, wie auch nach zukünftigem neuen Besitzstand wurden geregelt. Ebenso das Vorgehen bei der Wiederherstellung der Bohrplattform in den ursprünglichen Zustand.

(Text Bernhard Kauter)

Öl – schwarzgoldige Erwartungen

Wie ein Blitz aus heiterem Himmel schlug im Sommer 1979 die Nachricht ein, in Hermrigen solle nach Öl gebohrt werden. Begreiflicherweise war männiglich ob dem überstürzten Vorgehen der Bernischen Erdöl AG (BEAG) gegenüber der betroffenen Gemeinde erzürnt. Jedermann hatte bedeutend mehr «Gespür» von Seiten der Bauherrschaft erwartet. Der Gemeinderat wusste die ganze Bevölkerung hinter sich, als er sich mit sehr klaren Vorstellungen und Forderungen mit den Vertretern der BEAG zu Verhandlungen an einen Tisch setzte. Der Forderungskatalog zielte vor allem in folgende Richtungen:

  • Gesamtplanung, zeitliche Abläufe
  • Regelungen betreffend Ausbau der Gummenstrasse
  • Lärmschutzmassnahmen
  • Regelung der Schwertransporte
  • Abgase (Immissionsmessungen).

Übersicht über den zeitlichen Ablauf

Juli 1979 Die Zeitungen berichten von der projektierten Ölbohrung Hermrigen.
August 1979 Der Gemeinderat stellt einen Forderungskatalog auf.
28.08.1979 Das Berner Erdölkonsortium reicht ein Baugesuch ein.
11.12.1979 Der Statthalter erteilt die Baubewilligung und legt die Bedingungen und Auflagen fest.
10.01.1980 Mehrere Baubeschwerden werden an den Regierungsrat gerichtet.
09.07.1980 Der Regierungsrat heisst die Beschwerden gut; das Baugesuch wird zur Ergänzung und zu einem neuen Entscheid an den Statthalter zurückgewiesen. Dieser Regierungsratsentscheid wird vom Bernischen Erdölkonsortium beim Verwaltungsgericht angefochten.
17.11.1980 Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde der BEAG teilweise gut, hebt den vorinstanzlichen Entscheid auf und beauftragt den Regierungsrat, das Baugesuch zu ergänzen und einen neuen Entscheid zu fällen.
02.03.1981 Die Baudirektion reicht das ergänzte Baugesuch ein. Gegen dieses Baugesuch gehen verschiedene Einsprachen ein.
17./22.06.1981 Die Einwohnergemeinde Hermrigen unterzeichnet mit dem Berner Erdölkonsortium eine Vereinbarung.
08.07.1981 Der Regierungsrat erteilt (nach Behandlung der Einsprachen) dem Bernischen Erdölkonsortium die Baubewilligung.
08.07.1981 Der Regierungsrat erteilt (nach Behandlung der Einsprachen) dem Bernischen Erdölkonsortium die Baubewilligung.

(Text Bernhard Kauter)