Der Gemeinderat Hermrigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage, bestehend aus:
- Baureglement
- Zonenplan Siedlung
- Zonenplan Landschaft
- Änderung Zonenplan Naturgefahren und Gewässerraum
- Änderung Überbauungsordnung Bawarträbe
Weitere Unterlagen (orientierend):