Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei uns am Schalter der Gemeindeschreiberei anmelden. Bitte melden Sie sich zuerst am alten Wohnort ab und bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

 

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger

  • ID / Pass
  • Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern)
  • AHV-Nummer (Versicherungskarte)

Wochenaufenthalter in Hermrigen

  • Heimatausweis

Die Kosten für die Anmeldung betragen Fr. 20.00.

 

Ausländische Staatsangehörige  

Zuzug aus dem Kanton Bern / aus einem anderen Kanton:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis

Zuzug vom Ausland:

  • Zusicherung vom Amt für Migration
  • gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Tipp
Denken sie daran, auch die PostSwisscom oder weitere Netzbetreiber ( BKW, SWG WorbenEVARD, etc.) Strassenverkehrsamt, ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

Gemeinsame Abfall Sammelstelle Hermrigen – Merzligen

Ab sofort dürfen wir die Sammelstelle der Gemeinde Merzligen beim Werkhof in der Budlei (Gampelengasse 7, 3274 Merzligen) jeweils von Montag bis Samstag, von 08.00 bis 20.00 Uhr, für die Entsorgung von Glas (Verpackungsglas), Blech (Aluminium, Weissblech), Aluminium-Kapseln (z.B. Nespresso) und Textilien / Schuhe (nur im Sammelsack) nutzen.

Achtung:

Der Glascontainer uf dr Hole darf ab sofort nicht mehr benutzt werden.

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter der Gemeindeschreiberei abmelden.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Tipp
Denken sie daran, auch die PostSwisscom oder weitere Netzbetreiber ( BKW, SWG WorbenEVARD, etc.) Strassenverkehrsamt, ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

Die AHV-Zweigstelle ist der verlängerte Arm der Ausgleichskasse des Kantons Bern und befasst sich mit Fragen rund um die AHV, IV und EO.

Die Kontaktadresse:

AHV-Zweigstelle Hermrigen-Merzligen-Jens

Hauptstrasse 34

3274 Hermrigen

Tel. 032 381 12 50  E-Mail:

gemeinde@hermrigen.ch

Öffnungszeiten siehe Gemeindeverwaltung Hermrigen.

Formulare und Merkblätter können Sie auch direkt bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern  oder bei der Informationsstelle AHV/IV herunterladen.

Hier finden Sie die Seiten/Links zu folgenden Themen:

Altersrente

Arbeitgeber

EO/Mutterschaftsentschädigung

Ergänzungsleistungen

Familienzulagen

Formulare

IK-Auszug bestellen

Merkblätter

Nichterwerbstätige

Rentenvorausberechnung

Selbstständigerwerbende

Versichertenausweis

Arbeitslosenversicherung

Das Arbeitsamt nimmt Neu- und Wiederanmeldungen von stellenlosen Personen zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder von Stellensuchenden ohne Berechtigung auf Taggeldentschädigung zur Stellenvermittlung entgegen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • AHV-Ausweis
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Personalausweis
  • Ausländerausweis

Stellensuchende werden zur Beratung und Vermittlung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Biel weitervermittelt.

Noch Fragen?

Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussenreklamen und Signalisationsangelegenheiten sind der Bauverwaltung einzureichen.

Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach kantonaler Gesetzgebung. Besprechen Sie mit uns oder unserem Bauverwalter, Thierry Aeschlimann, GeoplanTeam AG, das geeignete Verfahren. Wir stehen Ihnen für die Abgabe von Unterlagen und Formularen oder für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Grundsätzlich bedürfen alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen. Unter Vorbehalt von Art. 7 bedürfen, gestützt auf Art. 6 des kantonalen Dekrets über das Baubewilligungsverfahren (BewD) einige Vorhaben keiner Baubewilligung. Es handelt sich beispielsweise um:

  • bis 0.8m2 grosse Parabolantennen an Fassaden in deren Farbe
  • bis zu zwei höchstens 0,8m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche
  • Einfriedungen, Stützmauern und Schrägrampen bis 1,20m Höhe
  • Änderungen im Innern eines Gebäudes, die mit keiner baubewilligungspflichtigen Nutzungsänderung verbunden sind und nicht die Brandsicherheit betreffen
  • ungedeckte Gartensitzplätze, unbeheizte Schwimmbecken bis zu 15m2 Fläche, beheizte Schwimmbecken bis zu 8 Kubikmeter Inhalt
  • Mobile Einrichtungen der Landwirtschaft wie Plastiktunnels etc. auf die Dauer von 6 Monaten
  • Kompostbehälter und ähnliches, bis 2 Kubikmeter Inhalt
  • Abbrechen von baubewilligungsfreien Bauten
  • Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (Energiekollektoren etc.), gemäss Richtlinien des Kantons Bern

Für Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Hermrigen gerne zur Verfügung.

Der Betreibungsregisterauszug ist beim zuständigen Betreibungsamt Ihres Wohnortes erhältlich. Für die Gemeinde Hermrigen ist das Betreibungs- und Konkursamt in Aarberg zuständig.

Betreibungsamt Seeland
Stadtplatz 33
3270 Aarberg

Telefon 031 636 30 40
ba.seeland@be.ch

Energieberatung Seeland
Postfach
3001 Bern

E-Mail: info@energieberatung-seeland.ch
Link zur Energieberatung Seeland

Regio Feuerwehr Aarberg
Kommando
3270 Aarberg

Tel: 032 530 38 10
sekretariat@regio-feuerwehr-aarberg.ch

Homepage der Regio Feuerwehr

Planen Sie einen öffentlichen Anlass, wobei Sie Gäste mit Speisen und Getränken bedienen?
Dann benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (inkl. Jugendschutz- und Hygienekonzept). Bitte geben Sie Ihr Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung via untenstehendem Link elektronisch ein:

Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Eine Anleitung zum Erfassen der Veranstaltung finden Sie untenstehend.

Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller; Einzelbewilligung Gastgewerbe

Videoanleitung Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

Website Regierungsstatthalterämter (weitere Infos, FAQ)

Geoplan Team
Vermessung, Geoinformatik, Umwelttechnik
Herr Peter Hutzli
Dipl. Ing. ETH/SIA/USIC/pat. Ing.-Geometer
Eigliweg 6
2560 Nidau

Tel. 032 332 78 00

info@geoplanteam.ch

Unter diesem Link gelangen Sie zum Geoplan Team.

Sie sind Aufenthalter in einer anderen Gemeinde und benötigen für die Anmeldung einen Heimatausweis.

Der Heimatausweis ist eine Abschrift des Heimatscheins und bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und dass Sie weiterhin in Hermrigen steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Der Heimatausweis wird normalerweise für 1 Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden.

Sie können den Heimatausweis direkt am Schalter der Gemeindeschreiberei Hermrigen beziehen. Für die Verlängerung nehmen Sie bitte Ihren abgelaufenen Heimatausweis mit.

Für den Kabelanschluss in unserer Gemeinde Hermrigen ist die Evard Antennenbau AG zuständig.

Seit dem 1. März 2010 können die Gemeindeverwaltungen keine Anträge für ID-Karten und Reisepässe mehr bearbeiten. Die Gesuchsteller müssen ein kantonales Ausweiszentrum aufsuchen.

Das für Hermrigen zuständige Zentrum ist in Biel.

Ausweiszentrum Biel, Kontrollstrasse 20, 2501 Biel/Bienne

Tel. Auskünfte: 031 635 40 00 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Gemeindeschreiberei erbringt Dienstleistungen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sowie des Kantons Bern:

  • Auskünfte bei Fragen und Problemen
  • Registerführung
  • Eingangskontrolle der Steuererklärungen
  • Gemeindesteuerteilungen
  • Kontrolle der Steuerteilungen
  • Quellensteuer (lediglich Kontrolle)
  • amtliche Bewertung
  • Liegenschaftssteuer
  • Feuerwehrersatzabgabe

Weiterführende Links

Seit Ende März 2009 kann der Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz nur noch elektronisch oder am Postschalter bestellt werden. Vorgedruckte Formulare werden seit dem 31. März 2009 nicht mehr verarbeitet.

Seit dem 1. September 2009 kann der Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz als digital signiertes Dokument bezogen werden. Damit stellt das Bundesamt für Justiz als erste Behörde ein rechtsgültiges pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus. Wichtig: Dieser elektronische digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss in dieser Form akzeptiert werden.

Weitere Informationen und Online-Bestellungen finden Sie unter: www.strafregister.admin.ch

BKW AG

Tel. Kundenservice +41 844 121 113
BKW AG

SWG – Seeländische Wasserversorgung
Hauptstrasse 12
3252 Worben

Tel. 032 387 20 40
info@swg-worben.ch

SWG – Seeländische Wasserversorgung Worben

Zuständiger Wildhüter für Hermrigen: Reto Hässig

Telefon: 0800 940 100, nach Beginn des Ansagetextes Direktwahl 1133

Mail: reto.haessig@be.ch

Zivilstandeskreis Seeland
Seevorstadt 105
2502 Biel

Tel: 031 635 43 70

Zivilstandsamt Seeland